Das ehemalige Wohnhaus von Zhou Enlai, Eine Hommage an die bescheidenen Anfänge des großen Premierministers

Nr. 7, Fuma-Lane, Stadtteil Huai'an, Stadt Huai'an, Provinz Jiangsu
Der Ort, an dem Premier Zhou Enlai während seiner Kindheit studierte.
4.8

Einführung

Das ehemalige Wohnhaus von Zhou Enlai befindet sich in der Fuma-Gasse 7, im Viertel Chuzhou, Huai'an City, Provinz Jiangsu, einer historischen und kulturellen Stadt. Am 13. Januar 1988 wurde es vom Staatsrat als nationale Schlüsselstätte des Kulturerbes geschützt und 1996 vom Bildungsministerium, Ministerium für Zivilangelegenheiten, Ministerium für Kultur, Staatlicher Verwaltung für Kulturerbe, Zentralkomitee der Kommunistischen Jugendliga und der Generalpolitischen Abteilung der Volksbefreiungsarmee als "Nationales patriotisches Erziehungszentrum für Primar- und Sekundarschulen" bezeichnet. Im Jahr 2005 wurde es auch als einer der "Top 100 klassischen roten Tourismusorte" im Land ausgezeichnet. Das ehemalige Wohnhaus besteht aus zwei verbundenen Innenhöfen, die während der Xianfeng- und Guangxu-Periode der Qing-Dynastie erbaut wurden. Die Häuser sind eingeschossige Konstruktionen aus grünen Ziegeln, Fliesen und Holz und umfassen insgesamt 32 Zimmer. Zhou Enlai wurde hier geboren und wuchs auf. Bis zum Alter von 12 Jahren studierte er hier. Der Ostinnenhof war der Wohnsitz von Zhou Enlais Großvater, seiner Stiefmutter und seiner Amme. Hier befand sich auch Zhou Enlais Geburtsort, sein Studienzimmer, der Brunnen, aus dem er Wasser holte, und der Gemüsegarten, den er bewässerte. Der Westinnenhof war ursprünglich der Wohnsitz von Zhou Enlais zweitem Großvater und ist heute ein Ausstellungsraum, in dem fast 200 Fotos in 5 Teile unterteilt sind: Zhou Enlais Kindheit, Familie und Heimatstadt, Erinnerungen der Menschen, Inschriften von Partei- und Staatsführern sowie Zhou Enlais Kalligrafie, Gemälde und Inschriftenkorridor.
Adresse
Nr. 7, Fuma-Lane, Stadtteil Huai'an, Stadt Huai'an, Provinz Jiangsu
Öffnungszeiten
09:00-17:00 Uhr (ganztägig)
letzter Einlass um 16:30 Uhr (Dienstag-Sonntag, 1. Januar bis 30. Dezember) ganztägig (ganztägig) (Montag, 1. Januar bis 30. Dezember) 09:00-17:00 Uhr (ganztägig)
letzter Einlass um 17:00 Uhr (Montag-Sonntag, 31. Dezember bis 2. Januar des Folgejahres)