Ist die Übersetzungszertifizierung nicht erforderlich, um das Originaldokument mitzubringen ?
1 Antwort
Zum Abholen einer Übersetzungserklaerung im Konsulat müssen eine Faksimile des Führerscheins vorlegen. Das Original muss auch vor Ort zur Überprüfung bereitgestellt werden. Es kann ein Bevollmächtigter bevollmächtigt werden, aber ein Vollmachtsschreiben muss vorgelegt werden.