Muss ich eine Führerscheinübersetzung oder einen amtlichen Nachweis beim Auslandsamt oder dem Konsulat zur zweiten Bestätigung vorlegen ?
3 Antworten
Die Übersetzung durch eine Notarztpraxis braucht nicht noch einmal zertifiziert zu werden und kann direkt verwendet werden. Führen Sie auch den Originalfahrerschein mit.
Schweiz benötigt keine zusätzlichen Formalitäten, allgemeine Urkunden sind gültig.
Es sollte nicht notwendig sein.