Ist es so, dass nach einem Unfall, bei dem Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, der Kunde zunächst die Reparaturkosten an die Werkstatt bezahlen muss, bevor die Versicherung dem Kunden den Betrag erstattet ?

1 Antwort

User avatar
QEEQ Benutzer

Ja, man muss selbst draufzahlen.