Ist es richtig, zuerst den Rückerstattungsvorgang nach dem Check-in durchzuführen und dann das Gepäck einzuchecken ?
2 Antworten
Wenn Sie Gepäck haben, das zur Rückerstattung der Steuer zurückbehalten werden soll, müssen Sie zunächst die Gepäckabfertigung durchführen und dann dem Fluggastdienstleister mitteilen, dass Sie eine Steuererstattung beantragen möchten. Der Mitarbeiter wird dann eine Etikette anbringen und das Gepäck zurückgeben. Sie können es dann zur Prüfung und Besiegelung an den Steuerauszahlungsschalter bringen und dort einchecken.
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