Da eine Abbuchung stattgefunden hat, sollte die Vorabgenehmigung aufgehoben werden. Fragen Sie nicht nach "Gibt es eine Rückerstattung?" Da es sich bei der Vorabgenehmigung nicht um eine tatsächlich getätigte Ausgabe handelt, gibt es keine Rede von einer [Rückerstattung]. Sie sollten fragen, ob die Vorabgenehmigung aufgehoben wurde ?

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