Übrigens, ich habe eine Frage an alle. Wenn die zur Rückerstattung eingereichten Waren aufgegeben werden müssen, werden sie dann heimlich geöffnet und überprüft ?
1 Antwort
Die zurückzuzahlenden Waren dürfen nicht als Gepäck befördert werden. Das ist auf Ihrem Abrechnungsscheck eindeutig vermerkt. Parfüm einkaufen lohnt sich nicht in einem Duty-Free-Shop.