Ich habe eine Frage zur Steuererstattung. Ich werde Deutschland zuerst besuchen und dann nach Spanien reisen. Muss ich den deutschen Steuererstattungsbeleg bei der deutschen Zollbehörde besiegeln, oder kann ich ihn bei der spanischen Zollbehörde besiegeln und dann zurückgeben ?

3 Antworten

User avatar
QEEQ Benutzer

Die Basketballföderation ist dasselbe, und für die anderen hängt es davon ab, ob der Flughafen sie hat. Wenn ja, kann man sie vor Ort zurückgeben, wenn nicht, muss man sie per Post schicken.

User avatar
QEEQ Benutzer

Letzter Zollstempel eines EU-Ausreiselandes, um den Rechtsschutz zurückzuerhalten

User avatar
QEEQ Benutzer

Am Zoll der Landesregierung, aus der du abreisest, das Attest besorgen und die Steuer erstatten.