Außerdem wurde ich in Deutschland am Bein verletzt und kam ins Krankenhaus. Wurden die Kosten für die Nägel und die antibiotische Behandlung abgerechnet ?
3 Antworten
Selbst nach der Bezahlung behalten Sie die Quittung und Bescheinigung auf, die Sie erhalten haben, und beantragen Sie die Erstattung bei Ihrer Versicherung.
Versicherung.
Schengen-Visum muss man sich zur selben Zeit ein Reiseversicherung sichern.