Spätere Verwarnungen oder Bußgelder können immer noch abgezogen werden. Was den Schaden betrifft, wird er in der Regel ein oder zwei Tage lang nicht abgezogen, und es sollte eigentlich nicht abgezogen werden, da, wenn es später abgezogen wird, das Auto bereits überprüft und an andere vermietet wurde, wie soll dann bewiesen werden, dass der Schaden von Ihnen verursacht wurde ?

1 Antwort

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QEEQ Benutzer

cizgi zahlt man ohne Vorbelegung, und die Bußgelder werden beim Rückgabe der Fahrzeuge direkt bar oder per Karte beglichen, ohne dass es zu weiteren Abzügen kommt.