Es gibt zwei Fahrer. Der Hauptfahrer hat eine Führerscheinübersetzung, aber der Co-Pilot hat nur den Originalführerschein ohne Übersetzung. Darf der Co-Pilot fahren ?
2 Antworten
Nein. Polizei greift ein, wenn sie das feststellt. Zweitens kann man keine zusätzliche Versicherung für den Fahrer abschließen. Wenn ein Unfall passiert, erstattet die Versicherung keine Leistungen.
Wenn der Mitarbeiter an der Schalter des Autoverleihs den Namen des Beifahrers auf den Vertrag schreiben würde, wäre es in Ordnung. Wenn er das nicht tut, ist es nicht erlaubt. Ohne Namen auf dem Vertrag ist das Fahren gleichbedeutend mit einem Führerscheinentzug.