Ich habe eine E-Mail von Sixt erhalten, in der mir mitgeteilt wird, dass ich in Deutschland zu schnell gefahren bin und die Mietwagenfirma 25 Euro Verwaltungsgebühr von mir einbehalten hat. Was ist das für ein Unsinn? Muss ich eventuell noch eine Strafe zahlen ?
3 Antworten
Autovermieter verlangen Gebühren für Verkehrsübertretungen, erst nachdem sie von der deutschen Verkehrspolizei ein endgültiges Bußgeldbescheid erhalten haben. Bußgelder in Deutschland können nicht online bezahlt werden, das ist sehr umständlich und man muss einen Banküberweisung tätigen. Auf den Autobahnen in Deutschland gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen, es ist nicht vollkommen unbegrenzt.
Die Autobahnen in Deutschland haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
25 für die Kosten, die sie für dich beim Strafverfahren erledigen