Hallo zusammen, kann mir jemand sagen: Ich habe eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erstellt. Meine Frage ist: Muss ich dazu noch eine Bestätigung vom Auswärtigen Amt mit dem Siegel des deutschen Botschaftsbeamten haben, damit es ordnungsgemäß ist? Sollte ich auch vor der Polizei keine Angst haben ?

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Eastern Sea

Das heisst Doppelbestätigung. Es muss von einer Notariatsstelle versiegelt und von Ihnen an die Auslandsabteilung übergeben werden. Ich habe das schon gemacht.